Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot ist beschlossen und soll ab dem 1. Januar 2027 als neues staatlich gefördertes Vorsorgemodell starten. Im Mittelpunkt stehen ein einfacherer Zugang zum Kapitalmarkt, laufende Förderung auf den Eigenbeitrag und mehr Renditechancen als in klassischen Garantieprodukten.
Vorteile
- Kapitalmarktorientierter Vermögensaufbau
- Zulagen auf eigene Beiträge
- Steuerliche Absetzbarkeit
- Selbstständige erstmals förderberechtigt
Zu beachten
- Produkte erst ab dem 1. Januar 2027 möglich
- Keine Beitragsgarantie im Depot
- Kursschwankungen müssen ausgehalten werden
Die Reform ist politisch beschlossen
Stand: 19. Mai 2026
Grundsteine gelegt
Die fachliche Vorarbeit lief über die Fokusgruppe private Altersvorsorge. Der Regierungsentwurf wurde am 17. Dezember 2025 im Kabinett beschlossen.
Beschlossene Sache
Der Bundestag hat am 27. März 2026 zugestimmt, der Bundesrat am 8. Mai 2026. Damit ist der politische Rahmen gesetzt.
Umsetzung klären
Für das öffentliche Standarddepot fehlt noch die Verordnung. Anbieter müssen Produkte, Kosten und konkrete Fondsauswahl erst entwickeln.
Start ab 2027
Neue Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Bis dahin lohnt es sich, die kommenden Angebote zu sichten und zu bewerten.
Was wir aktuell tun
Wir verfolgen die weiteren Vorgaben, beobachten die Produktentwicklung und bereiten die wichtigsten Vergleichspunkte vor: Konditionen, Kosten, Anlagebausteine, Wechselmöglichkeiten und die Frage, für wen welcher Weg tatsächlich passend sein kann.
Das Altersvorsorgedepot als Chance in der privaten Altersvorsorge
Mit dem Altersvorsorgedepot wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge ab 2027 deutlich stärker auf Kapitalmarkt, Fonds und ETF ausgerichtet. Damit wird die bisherige Riester-Welt nicht nur weiterentwickelt, sondern im Kern neu ausgerichtet.
Der größte Bruch mit der alten Logik: Im Depot soll es gerade keine Beitragsgarantie mehr geben. Dadurch steigen die Renditechancen, gleichzeitig trägt der Sparer aber auch das Kapitalmarktrisiko. Genau deshalb lohnt sich weniger die reine Förderfrage als die Einordnung, ob dieses Modell zur eigenen Haltung, Laufzeit und Altersvorsorgestruktur passt.
Erstmals förderberechtigt ab 2027
Selbstständige
Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit nach § 15 oder § 18 EStG – wer eine Steuererklärung abgibt, kann künftig erstmals staatliche Förderung erhalten.
Berufsständische Versorgungswerke
Pflichtmitglieder wie Ärzte, Anwälte, Architekten oder Apotheker können ebenfalls erstmals förderberechtigt sein – ein Personenkreis, der bisher keinen Zugang hatte.
Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge
Das Altersvorsorgedepot gehört in die zweite Schicht der Altersvorsorge. Dort werden staatlich geförderte Zusatzbausteine eingeordnet, die über die Basisversorgung hinausgehen und heute vor allem mit der Riester-Logik verbunden sind.
Flexible Privatvorsorge
Produkte: Private Rentenversicherung, Investmentfonds, ETF, Aktien, Immobilien
Geförderte Zusatzvorsorge
Hier ordnen wir das Thema einProdukte: Betriebliche Altersvorsorge (bAV), Riester-Rente, Altersvorsorgedepot (ab 2027)
Basisversorgung
Produkte: Gesetzliche Rentenversicherung, Basisrente (Rürup)
So funktioniert die Förderung nach beschlossenem Rahmen
Die neue Förderlogik ist beitragsproportional und deutlich einfacher als bisher. Wer mehr einzahlt, bekommt mehr – bis zu einem klaren Förderrahmen.
Grundzulage 1
Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag entfallen je Euro 50 Cent Zulage – bis zu 180 Euro im Jahr.
Grundzulage 2
Für die nächsten 1.440 Euro Eigenbeitrag kommen je Euro 25 Cent hinzu. Zusammen bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr.
Kinderzulage
Je Kind können zusätzlich bis zu 300 Euro pro Jahr hinzukommen – gerade bei Familien fällt die Förderung dadurch deutlich aus.
Steuerlicher Vorteil
Die Günstigerprüfung bleibt erhalten. Beiträge können steuerlich berücksichtigt werden, wenn daraus über die Zulagen hinaus ein Vorteil entsteht.
Zulagen und steuerliche Förderung berechnen
Ein kleiner Rechner, mit dem du deine Zulagen und steuerliche Förderung zum Altersvorsorgedepot direkt berechnen kannst.
Hinweis: Der Rechner dient nur der unverbindlichen Orientierung. Er ersetzt keine individuelle Beratung sowie keine steuerliche oder rechtliche Prüfung. Maßgeblich bleiben der endgültige gesetzliche Rahmen, deine persönliche Situation und die spätere steuerliche Einordnung. Grundlage ist der aktuelle Stand vom 27.03.2026, insbesondere aus BT-Drucksache 21/4996 und BT-Drucksache 21/4088. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Welche Produktform passt zu dir?
Das neue System sieht drei Varianten vor – je nach Risikobereitschaft und gewünschter Flexibilität.
Kostengünstig und klar strukturiert
Das Standarddepot soll den Einstieg einfach halten. Wer sich nicht intensiv mit Fondsauswahl beschäftigen möchte, findet hier einen geregelten Rahmen mit zwei vorgegebenen Fonds und einer gesetzlichen Kostenobergrenze.
- Zwei vorgegebene Fonds – ein eher vorsichtiger, ein chancenorientierter Baustein
- Kosten gedeckelt auf max. 1,0 % jährliche Renditeminderung
- Staatliche Förderung identisch wie bei allen anderen Varianten
Breite Fondsauswahl, individuelle Gestaltung
Das Depot bietet mehr Spielraum bei der Anlagestrategie. Wer gezielt aus einem breiteren Angebot wählen oder bestimmte ETFs bevorzugen möchte, ist hier besser aufgehoben als im Standardmodell.
- Freie Fondsauswahl aus dem Angebot des jeweiligen Anbieters
- Gleiche staatliche Förderung wie beim Standarddepot
- Mehr Eigenverantwortung bei Auswahl und Strategie
Sicherheitsorientiert mit Kapitalschutz
Wer das Kapitalmarktrisiko begrenzen möchte, kann auf ein Garantieprodukt zurückgreifen. Mehr Sicherheit bedeutet in der Regel weniger Renditepotenzial – für Menschen mit kürzerem Anlagehorizont oder hohem Sicherheitsbedürfnis kann das aber die passendere Wahl sein.
- Variante mit 80 % Beitragsgarantie auf eingezahlte Eigenbeiträge
- Variante mit 100 % Beitragsgarantie auf eingezahlte Eigenbeiträge
- Staatliche Förderung identisch wie bei den Depot-Varianten
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Kein Handlungszwang – aber eine Entscheidung, die sich lohnt zu prüfen.
Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss sich keine unmittelbaren Sorgen machen: Bestehende Verträge können unter den bisherigen Bedingungen weitergeführt werden. Gleichzeitig ist ein freiwilliger Wechsel ins neue System möglich – ohne Rückzahlungsverpflichtung für bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile.
Was das konkret bedeutet
Bestandsschutz
Bestehende Riester-Verträge laufen unter den bisherigen Bedingungen weiter. Es gibt keinen Zwang zu handeln oder zu wechseln.
Freiwilliger Wechsel möglich
Wer ins neue System wechseln möchte, kann das ohne Rückzahlung bereits erhaltener Förderung tun. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Gefördert in die eigene Immobilie
Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden darf beim Altersvorsorgedepot weiter mitgedacht werden. Für selbst genutztes Wohneigentum bleibt die Verwendung nach aktuellem Stand grundsätzlich möglich.
Hochrechnung nach 10 Jahren
Auf einen Blick: Die Förderung kann den Weg in die eigene Immobilie spürbar stärken, bleibt aber an klare Regeln gebunden.
Für Kauf, Bau oder Tilgung
Das Kapital kann weiterhin für Kauf, Bau, genossenschaftliches Wohnen oder die Tilgung bestehender Immobiliendarlehen genutzt werden, wenn die Immobilie selbst genutzt wird.
Wohnförderkonto bleibt
Das Wohnförderkonto bleibt grundsätzlich bestehen, soll aber nicht mehr verzinst werden. Besteuerung und Entnahme sollen einfacher werden, Selbstnutzung und förderunschädliche Verwendung bleiben trotzdem entscheidend.
Einordnung statt Schnelllösung
Das Altersvorsorgedepot ist kein universelles Patentrezept – aber für viele Menschen ein echter neuer Baustein. Ob es zur eigenen Situation passt, hängt von der bisherigen Vorsorgestruktur, dem Anlagehorizont und davon ab, welche Rolle staatliche Förderung im Gesamtkonzept spielen soll.
Welche Variante, welcher Einstiegszeitpunkt und welche Rolle ein möglicher Immobilienwunsch dabei spielen sollte, klären wir gerne gemeinsam.
Häufige Fragen zu Altersvorsorgedepot
Beratung anfragen
Altersvorsorgedepot gemeinsam klar einordnen
- Persönliche Einordnung zu deinem Anliegen
- Verständlich und in deinem Tempo
- Persönlich in Oldenburg oder digital
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